Corona-Pandemie: Feststellung der Katastrophe in Bayern

11.11.2021
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 10.11.2021 (Az. D4-2257-3-49)

Mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 10.11.2021 (Az. D4-2257-3-49) wurde die Feststellung des Vorliegens einer Katastrophe im Freistaat Bayern gem. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetztes (BayKSG) festgestellt. Hierzu nachfolgen die Bekanntmachung im Wortlaut:

Corona-Pandemie: Feststellung der Katastrophe in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

vom 10. November 2021, Az. D4-2257-3-49

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erlässt folgende Bekanntmachung:

Aufgrund der Corona-Pandemie wird ab 11. November 2021 das Vorliegen einer Katastrophe im Freistaat Bayern gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) festgestellt.

Begründung:

Die Infektionszahlen in Bayern haben seit Beginn der Corona-Pandemie einen Höchststand erreicht. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt am 10. November 2021 landesweit 395,8. Zahlreiche Landkreise haben ebenfalls einen Höchststand einer 7-Tage-Inzidenz von über 500, ein Landkreis liegt bereits über 1 100. Gleichzeitig steigt die Belegung der Krankenhausbetten, insbesondere von Intensivbetten, mit COVID-19-Patienten. Der Wert der mit an COVID-19 erkrankten Personen belegten Krankenhausbetten der Intensivstationen hat den Grenzwert von 600 (rote Ampel) überschritten. Eine Entspannung der Infektionskurve und eine damit verbundene Entlastung der Kliniken ist nicht in Sicht. Die Belastung der Kliniken geht teilweise noch über das aus den bisherigen Pandemiewellen erlebte Ausmaß hinaus. Die Corona-Pandemie gefährdet Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen im gesamten Staatsgebiet Bayerns. Diese Gefahren können nur abgewehrt werden, wenn unter Leitung der obersten Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken.

Joachim H e r r m a n n

Staatsminister