Feuerwehrführerschein
Fahrberechtigung für Angehörige der Feuerwehren
Durch die Bayerische Fahrberechtigungsverordnung (FBerV) wurde für Bayern der sogenannte Feuerwehrführerschein geschaffen. Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren kann nach einer organisationsinternen Ausbildung eine Fahrberechtigung erteilt werden, die zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen berechtigt.
Im Rahmen dieser Ausbildung werden einige wichtige Themen behandelt und beübt, wie z. B.
- das Kennenlernen des Gefahrenbereichs des Fahrzeugs (z. B. "Toter Winkel"),
- Einschätzen des besonderen Raumbedarfs auf Grund der Fahrzeugabmessungen,
- Beschleunigen, Bremsen, Kurvenverhalten unter Berücksichtigung des jeweiligen Beladungszustands,
- Ladungssicherung und
- Absicherung an Einsatzstellen.
Nach Durchführung der vorgeschriebenen Fahrtzeiten und nach bestandener praktischer Fahrprüfung, wird durch die Führerscheinstelle des Landkreises Weilheim-Schongau ein ensprechender Nachweis ausgehändigt. Wir bedanken uns schon jetzt bei Anton (Dodo), Stephan, Dominik und Quirin für eure Zeit und die Bereitschaft, die wichtige Aufgabe des Fahrers (Maschinisten) auf unserem GW-L1 zu übernehmen und freuen uns auf die Ausbildungszeit!